AGB & INFO
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung und damit verbundene Leistungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen SoundPlant VT
Michael Schmidt und den Vertragspartnernnen (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge,
welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Leistungen zum
Gegenstand haben.
Sie werden vom Kunden mit Abschluss des Vertrages als vollumfänglich akzeptiert und gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Der Kunde akzeptiert, dass diese Regelungen entgegenstehenden
Regelungen seiner AGB vorgehen. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beider Vertragspartner in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die SoundPlant VT Michael Schmidt diese
ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Angebote von SoundPlant VT Michael Schmidt sind 7 Tage ab Zustellung verbindlich. Erhält SoundPlant VT
Michael Schmidt innerhalb von 7 Tagen keine Auftragsbestätigung, geht das Angebot in einen freibleibenden
Status über.
Mit Auftragsbestätigung, welche zumindest in Textform der anderen Partei zugehen muss, wobei der rein
digitale Kommunikationsweg als eröffnet gilt, kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und SoundPlant
VT Michael Schmidt zustande. Der Vertragsinhalt richtet sich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung,
sofern diese dem Angebot entspricht. Nebenabreden bedürfen der Textform.
Sofern der Auftraggeber in der Auftragsbestätigung Änderungen an dem zuvor übermittelten Angebot
vornimmt, so stellt dies ein Angebot seitens des Auftraggebern an SoundPlant VT Michael Schmidt auf
Abschluss eines Vertrages mit entsprechendem Inhalt dar, das d SoundPlant VT Michael Schmidt in ihrem
freien Ermessen annehmen oder ablehnen kann.
Die Annahme seitens d SoundPlant VT Michael Schmidt kann ausdrücklich schriftlich, in Textform oder
konkludent durch tatsächliche Leistungserbringung erfolgen.
§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von SoundPlant
VT Michael Schmidt (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager
von SoundPlant VT Michael Schmidt (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, SoundPlant
VT Michael Schmidt oder ein Dritter den Transport durchführt.
§ 4 Gebrauchsüberlassung und Mängel
Bei den von SoundPlant VT Michael Schmidt vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch
komplexe und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung,
sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
SoundPlant VT Michael Schmidt wird die Mietgegenstände im Lager werktags (Montag bis Freitag) zwischen
09.00 - 17.00 Uhr in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der
vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf
Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige
Unvollständigkeit SoundPlant VT Michael Schmidt unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die
Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/
mangelfrei, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich ein solcher
Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der
Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei.
Die Anzeige bedarf der Textform.
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Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel
später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der
Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 bis S. 3, § 8 Abs. 2 zur
Instandhaltung - einschließlich Reparatur - verpflichtet ist. SoundPlant VT Michael Schmidt kann das
Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes
oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der Nachbesserung nur während des in §
4 Abs. 2 genannten Zeitraums verlangen. SoundPlant VT Michael Schmidt kann die Nachbesserung von der
Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die
Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn
sich die Mietgegenstände im Ausland befinden.
Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem
Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch durch SoundPlant VT Michael Schmidt erfolglos
geblieben ist oder SoundPlant VT Michael Schmidt die Nachbesserung endgültig abgelehnt hat. Unterlässt
der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht
mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder
Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der
Kunde den Mangel SoundPlant VT Michael Schmidt zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung
jedoch nicht möglich war.
Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt
zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem
Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.
Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund
Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als
zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte
Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme von
SoundPlant VT Michael Schmidt empfohlenen und angebotenen Fachpersonen an, steht dem Kunde ein
Anspruch auf Nachbesserung nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler
ursächlich oder mit ursächlich waren.
Der Mieter ist verpflichtet auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der
Mietgegenstände, etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, rechtzeitig einzuholen. Sofern die
Montage durch SoundPlant VT Michael Schmidt erfolgt, hat der Mieter SoundPlant VT Michael Schmidt
zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. SoundPlant VT Michael Schmidt
haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.
§ 5 Transport
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet SoundPlant VT Michael Schmidt nicht den Transport der
Mietgegenstände. Übernimmt SoundPlant VT Michael Schmidt den Transport der Mietgegenstände durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden, kann SoundPlant VT Michael Schmidt den Transport nach
eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten § 13 Abs.
1 und 2 dieser AGB.
Lässt SoundPlant VT Michael Schmidt den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Kunde
vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann
zu diesem Zweck die Abtretung von SoundPlant VT Michael Schmidt gegen den Dritten zustehenden
Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem SoundPlant VT Michael Schmidt dem Kunden
gegenüber gemäß § 13 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist.
§ 6 Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko
ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
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Vereinbaren SoundPlant VT Michael Schmidt und der Kunde, dass d SoundPlant VT Michael Schmidt die
Versicherung übernimmt, hat der Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt die Kosten für die
Versicherung zu erstatten. Übernimmt SoundPlant VT Michael Schmidt die Versicherung nicht, hat der
Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.
§ 7 Rechte Dritter
Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen
Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, SoundPlant VT Michael Schmidt unter
Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu
benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen es sei denn, dass die
Eingriffe der Sphäre von SoundPlant VT Michael Schmidt zuzuordnen sind.
§ 8 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
(1) Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal von
SoundPlant VT Michael Schmidt gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen
Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat
der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und
Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten
Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
(2) Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von
fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von
SoundPlant VT Michael Schmidt angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden
Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der
Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu
tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder - schwankungen hat der
Kunde einzustehen.
§ 9 Langfristig vermietete Gegenstände
Soweit die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund
verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate in Besitz hat, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses
Paragraphen.
Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und - soweit erforderlich - auch die Instandsetzung der
Mietgegenstände.
§ 10 Rückgabe der Mietgegenstände
Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager
von SoundPlant VT Michael Schmidt während des in § 4 Abs. 2 genannten Zeitraumes spätestens am
letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte
Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.
Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager dvon SoundPlant VT Michael
Schmidt abgeschlossen. SoundPlant VT Michael Schmidt behält sich die eingehende Prüfung der
Mietgegenstände vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des
Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat dies der Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt
unverzüglich, zumindest und Textform, anzuzeigen. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer
Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der
Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Die
Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass für jeden Tag, bis zur Rückgabe, der jeweilig übliche Tagesmietpreis
von SoundPlant VT Michael Schmidt als vereinbart angenommen und berechnet wird.
Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Vermietgegenständen hat der Kunde von
SoundPlant VT Michael Schmidt die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den
Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig
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anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren, Vermietausfall sowie
eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör
hat der Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt den Wiederbeschaffungswert zu erstatten, es sei denn
der Kunde weist nach, dass SoundPlant VT Michael Schmidt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
§ 11 Vergütung
Vorbehaltlich anderslautender Individualabreden, z.B. in Form eines Individualangebotes, gilt der in der
jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste von SoundPlant VT Michael Schmidt aufgeführte Mietpreis
als vereinbart. Die Preisliste kann auf Wunsch im Büro von SoundPlant VT Michael Schmidt angefordert
werden.
Ist in Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch
Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt und ergibt sich dieses nicht aus der Preisliste von
SoundPlant VT Michael Schmidt, gilt ein angemessenes, in der Branche übliches Entgelt als vereinbart.
§ 12 Zahlungsmodalitäten
Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten
Mietbeginns fällig.
Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. SoundPlant VT Michael
Schmidt ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollständigen
Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des
Geldes bei SoundPlant VT Michael Schmidt maßgeblich.
Die Stundung bis zum Ende des Mietzeitraums bedarf nicht der Schriftform, muss aber eindeutig zwischen
den Parteien vereinbart werden.
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fälligkeitszinsen in Höhe von acht
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sowie eventuelle Rechtsverfolgungskosten. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit
einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt
berechtigt. Die Aufrechnung muss gegenüber SoundPlant VT Michael Schmidt erklärt werden.
§ 13 Kündigung/Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages durch den Kunden vor Leistungserbringung) ist nur nach
Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(Email, Fax, Brief)
Im Falle der Stornierung eines Auftrages ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung gemäß § 10 nach
folgender Staffel als Schadenersatz an SoundPlant VT Michael Schmidt zu zahlen:
Stornierung bis 30 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 30% von der Gesamtsumme
Stornierung 14 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 50% von der Gesamtsumme
Stornierung 3 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 100% von der Gesamtsumme.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Mitteilung bei SoundPlant VT Michael Schmidt
maßgeblich. Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde nachweist, dass SoundPlant VT
Michael Schmidt kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
SoundPlant VT
Michael Schmidt Seite von 4 8AGB & INFO
Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien, abgesehen von den Regelungen in Abs. 1-3, aus wichtigem
Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
Zugunsten SoundPlant VT Michael Schmidt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
sich die wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn
Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das
Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird;
der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;
der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung
des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei
Termine zu entrichtenden Mietzinses in Verzug gerät.
§ 14 Schadensersatz
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch SoundPlant VT Michael Schmidt, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Angestellten beruhen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten
der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von der SoundPlant VT Michael Schmidt.
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet SoundPlant VT Michael Schmidt darüber hinaus auch, wenn
sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch SoundPlant VT Michael Schmidt, ihre gesetzlichen Vertreter
oder leitende Angestellte verursacht worden sind.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser
Haftungsbeschränkung unberührt.
§ 15 Verpflichtung zum Haftungsausschluss
Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 13 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen
Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten von
SoundPlant VT Michael Schmidt zu vereinbaren. Soweit SoundPlant VT Michael Schmidt infolge der
Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der
Kunde SoundPlant VT Michael Schmidt von Schadensersatzansprüchen freizuhalten.
§ 16 Sonstiges
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen für
ihre Gültigkeit zumindest der Textform. (Email, Fax, Brief)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am
nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung
verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist.
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SoundPlant VT Michael Schmidt und dem
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG).
Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
Erfüllungsort ist der Sitz von SoundPlant VT Michael Schmidt.
SoundPlant VT
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Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO
vorliegen, der Geschäftssitz von SoundPlant VT Michael Schmidt. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im deutschen Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dienstleistungen
§ 1 Anwendungsbereich
In Ergänzung zu Teil 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SoundPlant VT Michael Schmidt gelten
die nachstehenden Vereinbarungen gegenüber Unternehmern iSd. § 14 BGB und sind Grundlage und
Bestandteil aller zwischen SoundPlant VT Michael Schmidt und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde
genannt) geschlossenen Verträge, welche Dienstleistungen von SoundPlant VT Michael Schmidt zum
Gegenstand haben.
§ 2 Art der Leistungserbringung
SoundPlant VT Michael Schmidt wird die ihr obliegenden Aufgaben und Tätigkeiten in enger fachlicher
Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderer am Projekt beteiligter Personen erfüllen. Sie ist jedoch als
Unternehmer bezüglich der arbeitstechnischen Erbringung der Dienstleistung unabhängig und arbeitet
weisungsfrei. Insbesondere findet hierbei keine organisatorische Eingliederung in die Arbeitsorganisation
des Auftraggebers statt.
SoundPlant VT Michael Schmidt muss die Leistung nicht persönlich erbringen. Es ist ihr gestattet weitere
Dienstleister zur Erfüllung der vertraglichen Leistung zu beauftragen. Die Auswahl und die Art der
Beauftragung liegt im alleinigen Ermessen von SoundPlant VT Michael Schmidt .
SoundPlant VT Michael Schmidt wird sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand der Veranstaltungsstätte
überzeugen um festzustellen, ob sie ihre Leistungen ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel
erbringen kann. Sie muss diesbezüglich durch den Betreiber, den Veranstalter, den Auftraggeber oder einen
hierzu ermächtigten Vertreter in die Veranstaltungsstätte ein- und unterweisen werden und verpflichtet sich,
die von ihr beauftragten Dienstleister entsprechend einzuweisen bzw. durch eine hierzu befähigte und
ermächtigte Person einweisen zu lassen.
Der Auftraggeber hat SoundPlant VT Michael Schmidt die für die Ausführung notwendigen Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. SoundPlant VT Michael Schmidt wird die ihr für die Ausführung ihrer Arbeiten
übergebenen Unterlagen nach Erhalt prüfen, und hat das Recht die Leistungserbringung zu verweigern
sofern diese nicht vollständig sind.
Es ist Aufgabe des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass die Koordination der Arbeitsschutz-
maßnahmen nach § 8 ArSchG durchgeführt wird und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
eingehalten werden.
SoundPlant VT Michael Schmidt wird ihre Arbeiten so durchführen, dass andere an der Produktion tätige
Unternehmer und ihre Mitarbeiter nicht behindert oder gefährdet werden. Der Auftraggeber hat dafür Sorge
zu tragen, dass andere an der Produktion beteiligte Personen die Arbeiten von SoundPlant VT Michael
Schmidt nicht behindern oder die Personen gefährden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen
Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen. Für
Verzögerungen die sich auch nur mittelbar auf Fremdeinwirkung zurückführen lassen, kann SoundPlant VT
Michael Schmidt nicht zur Verantwortung gezogen werden.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung für die Leistung berechnet sich nach den für die Leistungserbringung benötigten
Mannstunden.
SoundPlant VT
Michael Schmidt Seite von 6 8AGB & INFO
Bei Stundenarbeiten gelten, vorbehaltlich abweichender individualabreden, folgende Preise als auf der
Homepage veröffentliche Preisliste für Dienstleistungen als vereinbart.
In den Preisen inkludiert sind alle Kosten, welche SoundPlant VT Michael Schmidt zur Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtung anfallen.
SoundPlant VT Michael Schmidt wird dem Auftraggeber eine Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UstG ausstellen.
Die Zahlung erfolgt unter Berücksichtigung der festgelegten Fälligkeitsvoraussetzungen.
Jede Vertragspartei ist für die Einhaltung aller aus dieser Vereinbarung für sie entstehenden steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.
§ 4 Gewährleistung, Haftung und Versicherungen
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet SoundPlant VT Michael Schmidt bei einer
Verletzung von Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch SoundPlant VT Michael Schmidt erarbeiteten und
durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die
Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der
speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. SoundPlant VT Michael Schmidt ist jedoch verpflichtet, auf
rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt
SoundPlant VT Michael Schmidt von Ansprüchen Dritter frei, wenn SoundPlant VT Michael Schmidt auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken in
Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch
SoundPlant VT Michael Schmidt beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher
Form zu erfolgen. Erachtet SoundPlant VT Michael Schmidt für eine durchzuführende Maßnahme eine
wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution erforderlich, so
trägt nach Absprache mit SoundPlant VT Michael Schmidt die Kosten hierfür der Auftraggeber.
SoundPlant VT Michael Schmidt haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen
Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. SoundPlant VT Michael Schmidt haftet
auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen
des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
SoundPlant VT Michael Schmidt haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von SoundPlant VT Michael Schmidt wird in der Höhe
beschränkt auf den einmaligen Ertrag von SoundPlant VT Michael Schmidt der sich aus dem jeweiligen
Auftrag ergibt. Die Haftung von SoundPlant VT Michael Schmidt für Mangelfolgeschäden aus dem
Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die
Haftung von SoundPlant VT Michael Schmidt nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des
Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Haftung bei Lieferverzug: SoundPlant VT Michael Schmidt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft ist. SoundPlant VT Michael Schmidt haftet ebenso
nach den gesetzlichen Bestimmungen,
a) sofern als Folge eines von SoundPlant VT Michael Schmidt zu vertretenden Lieferverzugs der
Auftraggeber berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in
Fortfall geraten ist oder
b) sofern der Lieferverzug auf einer von SoundPlant VT Michael Schmidt zu vertretenden vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
SoundPlant VT Michael Schmidt wird SoundPlant VT Michael Schmidt zugerechnet. Im Übrigen ist die
Schadensersatzhaftung von SoundPlant VT Michael Schmidt bei Lieferverzug auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Lieferverzug nicht auf einer von SoundPlant VT
Michael Schmidt zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Diese Begrenzung gilt auch dann,
wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
SoundPlant VT
Michael Schmidt Seite von 7 8AGB & INFO
Die Haftung von SoundPlant VT Michael Schmidt bei einfach fahrlässigem Datenverlust, insbesondere beim
Verlust von Audio- oder Videodaten, ist der Höhe nach auf den typischen Aufwand für
Wiederherstellungsarbeiten beschränkt, der bei regelmäßiger und dem Stand der Technik entsprechender
Anfertigung von Datensicherungen durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
Die von SoundPlant VT Michael Schmidt erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber
unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich
nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige binnen vierzehn
Tagen, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebern bezüglich offensichtlicher Mängel,
bekannter Mängel oder Folgemängel.
Sofern die Lieferung einer Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, muss der Auftraggeber zur
Bewirkung der Leistung von SoundPlant VT Michael Schmidt eine Nachfrist setzen. Ansonsten ist der
Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Liegt ein Mangel vor, den SoundPlant VT Michael
Schmidt zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz
liefern.
Die Gewährleistungspflicht erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung von
SoundPlant VT Michael Schmidt oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme durch den
Auftraggebern. Das gilt nicht bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und nicht bei einer Haftung für sonstige Schäden, die auf grobem Verschulden beruhen.