AGB & INFO

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung und damit verbundene Leistungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen SoundPlant VT

Michael Schmidt und den Vertragspartnernnen (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge,

welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Leistungen zum

Gegenstand haben.

Sie werden vom Kunden mit Abschluss des Vertrages als vollumfänglich akzeptiert und gelten auch für alle

künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Der Kunde akzeptiert, dass diese Regelungen entgegenstehenden

Regelungen seiner AGB vorgehen. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen beider Vertragspartner in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende

Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die SoundPlant VT Michael Schmidt diese

ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Angebote von SoundPlant VT Michael Schmidt sind 7 Tage ab Zustellung verbindlich. Erhält SoundPlant VT

Michael Schmidt innerhalb von 7 Tagen keine Auftragsbestätigung, geht das Angebot in einen freibleibenden

Status über.

Mit Auftragsbestätigung, welche zumindest in Textform der anderen Partei zugehen muss, wobei der rein

digitale Kommunikationsweg als eröffnet gilt, kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und SoundPlant

VT Michael Schmidt zustande. Der Vertragsinhalt richtet sich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung,

sofern diese dem Angebot entspricht. Nebenabreden bedürfen der Textform.

Sofern der Auftraggeber in der Auftragsbestätigung Änderungen an dem zuvor übermittelten Angebot

vornimmt, so stellt dies ein Angebot seitens des Auftraggebern an SoundPlant VT Michael Schmidt auf

Abschluss eines Vertrages mit entsprechendem Inhalt dar, das d SoundPlant VT Michael Schmidt in ihrem

freien Ermessen annehmen oder ablehnen kann.

Die Annahme seitens d SoundPlant VT Michael Schmidt kann ausdrücklich schriftlich, in Textform oder

konkludent durch tatsächliche Leistungserbringung erfolgen.

§ 3 Mietzeit

Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von SoundPlant

VT Michael Schmidt (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager

von SoundPlant VT Michael Schmidt (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, SoundPlant

VT Michael Schmidt oder ein Dritter den Transport durchführt.

§ 4 Gebrauchsüberlassung und Mängel

Bei den von SoundPlant VT Michael Schmidt vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch

komplexe und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung,

sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.

SoundPlant VT Michael Schmidt wird die Mietgegenstände im Lager werktags (Montag bis Freitag) zwischen

09.00 - 17.00 Uhr in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der

vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf

Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige

Unvollständigkeit SoundPlant VT Michael Schmidt unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die

Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/

mangelfrei, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich ein solcher

Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der

Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei.

Die Anzeige bedarf der Textform.

AGB & INFO

Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel

später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der

Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 bis S. 3, § 8 Abs. 2 zur

Instandhaltung - einschließlich Reparatur - verpflichtet ist. SoundPlant VT Michael Schmidt kann das

Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes

oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der Nachbesserung nur während des in §

4 Abs. 2 genannten Zeitraums verlangen. SoundPlant VT Michael Schmidt kann die Nachbesserung von der

Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die

Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn

sich die Mietgegenstände im Ausland befinden.

Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem

Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch durch SoundPlant VT Michael Schmidt erfolglos

geblieben ist oder SoundPlant VT Michael Schmidt die Nachbesserung endgültig abgelehnt hat. Unterlässt

der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht

mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder

Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der

Kunde den Mangel SoundPlant VT Michael Schmidt zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung

jedoch nicht möglich war.

Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt

zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem

Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.

Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund

Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als

zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte

Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.

Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme von

SoundPlant VT Michael Schmidt empfohlenen und angebotenen Fachpersonen an, steht dem Kunde ein

Anspruch auf Nachbesserung nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler

ursächlich oder mit ursächlich waren.

Der Mieter ist verpflichtet auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der

Mietgegenstände, etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, rechtzeitig einzuholen. Sofern die

Montage durch SoundPlant VT Michael Schmidt erfolgt, hat der Mieter SoundPlant VT Michael Schmidt

zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. SoundPlant VT Michael Schmidt

haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

§ 5 Transport

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet SoundPlant VT Michael Schmidt nicht den Transport der

Mietgegenstände. Übernimmt SoundPlant VT Michael Schmidt den Transport der Mietgegenstände durch

ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden, kann SoundPlant VT Michael Schmidt den Transport nach

eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten § 13 Abs.

1 und 2 dieser AGB.

Lässt SoundPlant VT Michael Schmidt den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Kunde

vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann

zu diesem Zweck die Abtretung von SoundPlant VT Michael Schmidt gegen den Dritten zustehenden

Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem SoundPlant VT Michael Schmidt dem Kunden

gegenüber gemäß § 13 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist.

§ 6 Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko

ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

AGB & INFO

Vereinbaren SoundPlant VT Michael Schmidt und der Kunde, dass d SoundPlant VT Michael Schmidt die

Versicherung übernimmt, hat der Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt die Kosten für die

Versicherung zu erstatten. Übernimmt SoundPlant VT Michael Schmidt die Versicherung nicht, hat der

Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.

§ 7 Rechte Dritter

Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen

Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, SoundPlant VT Michael Schmidt unter

Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu

benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen es sei denn, dass die

Eingriffe der Sphäre von SoundPlant VT Michael Schmidt zuzuordnen sind.

§ 8 Pflichten des Kunden während der Mietzeit

(1) Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal von

SoundPlant VT Michael Schmidt gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen

Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat

der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und

Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten

Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.

(2) Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von

fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von

SoundPlant VT Michael Schmidt angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden

Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der

Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu

tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder - schwankungen hat der

Kunde einzustehen.

§ 9 Langfristig vermietete Gegenstände

Soweit die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund

verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate in Besitz hat, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses

Paragraphen.

Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und - soweit erforderlich - auch die Instandsetzung der

Mietgegenstände.

§ 10 Rückgabe der Mietgegenstände

Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager

von SoundPlant VT Michael Schmidt während des in § 4 Abs. 2 genannten Zeitraumes spätestens am

letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte

Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.

Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände im Lager dvon SoundPlant VT Michael

Schmidt abgeschlossen. SoundPlant VT Michael Schmidt behält sich die eingehende Prüfung der

Mietgegenstände vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des

Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat dies der Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt

unverzüglich, zumindest und Textform, anzuzeigen. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer

Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der

Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Die

Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass für jeden Tag, bis zur Rückgabe, der jeweilig übliche Tagesmietpreis

von SoundPlant VT Michael Schmidt als vereinbart angenommen und berechnet wird.

Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Vermietgegenständen hat der Kunde von

SoundPlant VT Michael Schmidt die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den

Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig

AGB & INFO

anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren, Vermietausfall sowie

eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.

Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör

hat der Kunde von SoundPlant VT Michael Schmidt den Wiederbeschaffungswert zu erstatten, es sei denn

der Kunde weist nach, dass SoundPlant VT Michael Schmidt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden

entstanden ist.

§ 11 Vergütung

Vorbehaltlich anderslautender Individualabreden, z.B. in Form eines Individualangebotes, gilt der in der

jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste von SoundPlant VT Michael Schmidt aufgeführte Mietpreis

als vereinbart. Die Preisliste kann auf Wunsch im Büro von SoundPlant VT Michael Schmidt angefordert

werden.

Ist in Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch

Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt und ergibt sich dieses nicht aus der Preisliste von

SoundPlant VT Michael Schmidt, gilt ein angemessenes, in der Branche übliches Entgelt als vereinbart.

§ 12 Zahlungsmodalitäten

Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten

Mietbeginns fällig.

Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. SoundPlant VT Michael

Schmidt ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollständigen

Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des

Geldes bei SoundPlant VT Michael Schmidt maßgeblich.

Die Stundung bis zum Ende des Mietzeitraums bedarf nicht der Schriftform, muss aber eindeutig zwischen

den Parteien vereinbart werden.

Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fälligkeitszinsen in Höhe von acht

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sowie eventuelle Rechtsverfolgungskosten. Die

Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit

einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von

Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt

berechtigt. Die Aufrechnung muss gegenüber SoundPlant VT Michael Schmidt erklärt werden.

§ 13 Kündigung/Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages durch den Kunden vor Leistungserbringung) ist nur nach

Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(Email, Fax, Brief)

Im Falle der Stornierung eines Auftrages ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung gemäß § 10 nach

folgender Staffel als Schadenersatz an SoundPlant VT Michael Schmidt zu zahlen:

Stornierung bis 30 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 30% von der Gesamtsumme

Stornierung 14 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 50% von der Gesamtsumme

Stornierung 3 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 100% von der Gesamtsumme.

Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Mitteilung bei  SoundPlant VT Michael Schmidt

maßgeblich. Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde nachweist, dass SoundPlant VT

Michael Schmidt kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

SoundPlant VT

Michael Schmidt Seite von 4 8AGB & INFO

Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien, abgesehen von den Regelungen in Abs. 1-3, aus wichtigem

Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.

Zugunsten SoundPlant VT Michael Schmidt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn

sich die wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn

Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das

Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird;

der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;

der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung

des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei

Termine zu entrichtenden Mietzinses in Verzug gerät.

§ 14 Schadensersatz

Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf

vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch SoundPlant VT Michael Schmidt, ihrer

gesetzlichen Vertreter oder Angestellten beruhen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten

der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von der SoundPlant VT Michael Schmidt.

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet SoundPlant VT Michael Schmidt darüber hinaus auch, wenn

sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch SoundPlant VT Michael Schmidt, ihre gesetzlichen Vertreter

oder leitende Angestellte verursacht worden sind.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser

Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 15 Verpflichtung zum Haftungsausschluss

Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 13 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen

Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten von

SoundPlant VT Michael Schmidt zu vereinbaren. Soweit SoundPlant VT Michael Schmidt infolge der

Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der

Kunde SoundPlant VT Michael Schmidt von Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

§ 16 Sonstiges

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen für

ihre Gültigkeit zumindest der Textform. (Email, Fax, Brief)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach

Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im

Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige

wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am

nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung

verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als

lückenhaft erweist.

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SoundPlant VT Michael Schmidt und dem

Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der

Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG).

Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Erfüllungsort ist der Sitz von SoundPlant VT Michael Schmidt.

SoundPlant VT

Michael Schmidt Seite von 5 8AGB & INFO

Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO

vorliegen, der Geschäftssitz von SoundPlant VT Michael Schmidt. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der

Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im deutschen Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistungen

§ 1 Anwendungsbereich

In Ergänzung zu Teil 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SoundPlant VT Michael Schmidt gelten

die nachstehenden Vereinbarungen gegenüber Unternehmern iSd. § 14 BGB und sind Grundlage und

Bestandteil aller zwischen SoundPlant VT Michael Schmidt und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde

genannt) geschlossenen Verträge, welche Dienstleistungen von SoundPlant VT Michael Schmidt zum

Gegenstand haben.

§ 2 Art der Leistungserbringung

SoundPlant VT Michael Schmidt wird die ihr obliegenden Aufgaben und Tätigkeiten in enger fachlicher

Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderer am Projekt beteiligter Personen erfüllen. Sie ist jedoch als

Unternehmer bezüglich der arbeitstechnischen Erbringung der Dienstleistung unabhängig und arbeitet

weisungsfrei. Insbesondere findet hierbei keine organisatorische Eingliederung in die Arbeitsorganisation

des Auftraggebers statt.

SoundPlant VT Michael Schmidt muss die Leistung nicht persönlich erbringen. Es ist ihr gestattet weitere

Dienstleister zur Erfüllung der vertraglichen Leistung zu beauftragen. Die Auswahl und die Art der

Beauftragung liegt im alleinigen Ermessen von SoundPlant VT Michael Schmidt .

SoundPlant VT Michael Schmidt wird sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand der Veranstaltungsstätte

überzeugen um festzustellen, ob sie ihre Leistungen ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel

erbringen kann. Sie muss diesbezüglich durch den Betreiber, den Veranstalter, den Auftraggeber oder einen

hierzu ermächtigten Vertreter in die Veranstaltungsstätte ein- und unterweisen werden und verpflichtet sich,

die von ihr beauftragten Dienstleister entsprechend einzuweisen bzw. durch eine hierzu befähigte und

ermächtigte Person einweisen zu lassen.

Der Auftraggeber hat SoundPlant VT Michael Schmidt die für die Ausführung notwendigen Unterlagen zur

Verfügung zu stellen. SoundPlant VT Michael Schmidt wird die ihr für die Ausführung ihrer Arbeiten

übergebenen Unterlagen nach Erhalt prüfen, und hat das Recht die Leistungserbringung zu verweigern

sofern diese nicht vollständig sind.

Es ist Aufgabe des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass die Koordination der Arbeitsschutz-

maßnahmen nach § 8 ArSchG durchgeführt wird und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften

eingehalten werden.

SoundPlant VT Michael Schmidt wird ihre Arbeiten so durchführen, dass andere an der Produktion tätige

Unternehmer und ihre Mitarbeiter nicht behindert oder gefährdet werden. Der Auftraggeber hat dafür Sorge

zu tragen, dass andere an der Produktion beteiligte Personen die Arbeiten von SoundPlant VT Michael

Schmidt nicht behindern oder die Personen gefährden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen

Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen. Für

Verzögerungen die sich auch nur mittelbar auf Fremdeinwirkung zurückführen lassen, kann SoundPlant VT

Michael Schmidt nicht zur Verantwortung gezogen werden.

§ 3 Vergütung

Die Vergütung für die Leistung berechnet sich nach den für die Leistungserbringung benötigten

Mannstunden.

SoundPlant VT

Michael Schmidt Seite von 6 8AGB & INFO

Bei Stundenarbeiten gelten, vorbehaltlich abweichender individualabreden, folgende Preise als auf der

Homepage veröffentliche Preisliste für Dienstleistungen als vereinbart.

In den Preisen inkludiert sind alle Kosten, welche SoundPlant VT Michael Schmidt zur Erfüllung der

vertraglichen Verpflichtung anfallen.

SoundPlant VT Michael Schmidt wird dem Auftraggeber eine Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UstG ausstellen.

Die Zahlung erfolgt unter Berücksichtigung der festgelegten Fälligkeitsvoraussetzungen.

Jede Vertragspartei ist für die Einhaltung aller aus dieser Vereinbarung für sie entstehenden steuer- und

sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.

§ 4 Gewährleistung, Haftung und Versicherungen

Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet SoundPlant VT Michael Schmidt bei einer

Verletzung von Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch SoundPlant VT Michael Schmidt erarbeiteten und

durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die

Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der

speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. SoundPlant VT Michael Schmidt ist jedoch verpflichtet, auf

rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt

SoundPlant VT Michael Schmidt von Ansprüchen Dritter frei, wenn SoundPlant VT Michael Schmidt auf

ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken in

Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch

SoundPlant VT Michael Schmidt beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher

Form zu erfolgen. Erachtet SoundPlant VT Michael Schmidt für eine durchzuführende Maßnahme eine

wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution erforderlich, so

trägt nach Absprache mit SoundPlant VT Michael Schmidt die Kosten hierfür der Auftraggeber.

SoundPlant VT Michael Schmidt haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen

Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. SoundPlant VT Michael Schmidt haftet

auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen

des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

SoundPlant VT Michael Schmidt haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder

grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von SoundPlant VT Michael Schmidt wird in der Höhe

beschränkt auf den einmaligen Ertrag von SoundPlant VT Michael Schmidt der sich aus dem jeweiligen

Auftrag ergibt. Die Haftung von SoundPlant VT Michael Schmidt für Mangelfolgeschäden aus dem

Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die

Haftung von SoundPlant VT Michael Schmidt nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des

Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

Haftung bei Lieferverzug: SoundPlant VT Michael Schmidt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,

soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft ist. SoundPlant VT Michael Schmidt haftet ebenso

nach den gesetzlichen Bestimmungen,

a) sofern als Folge eines von SoundPlant VT Michael Schmidt zu vertretenden Lieferverzugs der

Auftraggeber berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in

Fortfall geraten ist oder

b) sofern der Lieferverzug auf einer von SoundPlant VT Michael Schmidt zu vertretenden vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von

SoundPlant VT Michael Schmidt wird SoundPlant VT Michael Schmidt zugerechnet. Im Übrigen ist die

Schadensersatzhaftung von SoundPlant VT Michael Schmidt bei Lieferverzug auf den vorhersehbaren,

typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Lieferverzug nicht auf einer von SoundPlant VT

Michael Schmidt zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Diese Begrenzung gilt auch dann,

wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

SoundPlant VT

Michael Schmidt Seite von 7 8AGB & INFO

Die Haftung von SoundPlant VT Michael Schmidt bei einfach fahrlässigem Datenverlust, insbesondere beim

Verlust von Audio- oder Videodaten, ist der Höhe nach auf den typischen Aufwand für

Wiederherstellungsarbeiten beschränkt, der bei regelmäßiger und dem Stand der Technik entsprechender

Anfertigung von Datensicherungen durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

Die von SoundPlant VT Michael Schmidt erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber

unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich

nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige binnen vierzehn

Tagen, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebern bezüglich offensichtlicher Mängel,

bekannter Mängel oder Folgemängel.

Sofern die Lieferung einer Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, muss der Auftraggeber zur

Bewirkung der Leistung von SoundPlant VT Michael Schmidt eine Nachfrist setzen. Ansonsten ist der

Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Liegt ein Mangel vor, den SoundPlant VT Michael

Schmidt zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz

liefern.

Die Gewährleistungspflicht erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung von

SoundPlant VT Michael Schmidt oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme durch den

Auftraggebern. Das gilt nicht bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit und nicht bei einer Haftung für sonstige Schäden, die auf grobem Verschulden beruhen.